ROHHONIG – Marketinglüge oder Qualitätsmerkmal?

ROHHONIG – Marketinglüge oder Qualitätsmerkmal?

Eine kritische Auseinandersetzung mit einem Trendbegriff – aus Sicht eines Imkers

Auf Instagram, TikTok und in zahlreichen Online-Shops taucht er seit einigen Jahren immer häufiger auf: der „Rohhonig“. Beworben wird er als die ehrlichere, gesündere, ursprünglichere Variante. Die Wahrheit ist: Honig vom heimischen Imker ist genau das längst.

Schonend geschleudert, gesiebt, nicht pasteurisiert – Pollen, Enzyme und Aromen bleiben erhalten. Zwischen „Rohhonig“ und gutem deutschem Imkerhonig gibt es im Glas keinen Unterschied. Warum der Begriff trotzdem für Verwirrung sorgt und rechtlich gar nicht zulässig ist: Darum geht es in diesem Artikel.


1. Was Verbraucherinnen und Verbraucher unter „Rohhonig“ verstehen

Hört man sich auf Wochenmärkten oder in Hofläden um, ist die Erwartung an „Rohhonig“ recht eindeutig. Gemeint ist ein Honig, der nicht erhitzt, nicht (ultra-)gefiltert und möglichst unbehandelt ins Glas gelangt. Der Wunsch dahinter ist nachvollziehbar. Wer ein Naturprodukt kauft, möchte ein Naturprodukt erhalten. Dazu kommen Assoziationen mit Pollen, Enzymen, Antioxidantien und einer ursprünglich-handwerklichen Imkerei.

Die entscheidende Frage ist: Wie viel davon trifft auf einen ganz „normalen“ deutschen Imkerhonig ohnehin zu? Die Antwort lautet: Das meiste.

2. Das Argument des D.I.B.: Honig ist per se ein Rohprodukt

Beginnen wir mit dem Argument, das direkt aus dem Imkerhandwerk kommt: Honig ist bereits ein Rohprodukt. Die zulässigen Verarbeitungsschritte – Schleudern, Sieben, Klären, behutsames Rühren, ggf. vorsichtiges Erwärmen unterhalb kritischer Temperaturen (max. 40°C) – verändern den Honig nicht wesentlich.

Der Deutsche Imkerbund (D.I.B.) formuliert das in seiner Stellungnahme zugespitzt:

„Da Honig per se ein Rohprodukt ist, wäre die Einführung des Begriffes ‘Rohhonig’ aus unserer Sicht unsinnig.“

Die Kritik ist nachvollziehbar: Der Begriff „Rohhonig“ vermittelt oft den Eindruck, normaler Imkerhonig sei nicht naturbelassen. Das ist jedoch sachlich falsch. Viele Imkereien verarbeiten ihren Honig seit jeher schonend und hochwertig. Aus Verbandssicht entstünde so eine künstliche Konkurrenz innerhalb der heimischen Imkerschaft, ohne dass das Produkt im Glas messbar besser wäre.

Golden rohhonig drizzling over a slice of bread, highlighting its rich texture and sweetness.

3. Der rechtliche Rahmen – warum „Rohhonig“ in Deutschland keine zulässige Bezeichnung ist

Der Deutsche Imkerbund (D.I.B.) hat darüber hinaus bei sämtlichen Landesministerien angefragt, wie der Begriff rechtlich zu bewerten ist. Das Ergebnis ist eindeutig: Die Verwendung der Bezeichnung „Rohhonig“ auf Etiketten oder in der Vermarktung ist nicht zulässig. Der D.I.B. fasst es so zusammen:

„Die Verwendung des Begriffes ‘Rohhonig’ ist nicht zulässig. Sie dürfen Ihren Honig also gar nicht entsprechend bezeichnen.“

Die rechtliche Begründung ist in mehreren Punkten interessant:

a) Keine Definition in der Honigverordnung

Die deutsche Honigverordnung (HonigV) kennt definierte Bezeichnungen wie „Wabenhonig“ oder „Presshonig“. „Rohhonig“ gehört nicht dazu. Anders als bei „Rohmilch“ oder „Rohzucker“ ist „roh“ beim Honig auch keine in Deutschland verkehrsübliche ergänzende Bezeichnung.

b) Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Wenn „roh“ bei Honig einfach „nicht erhitzt“ bedeutet, wäre das laut D.I.B. eine Werbung mit einer Selbstverständlichkeit. Genau solche Aussagen können nach Artikel 7 Abs. 1c der LMIV rechtlich problematisch sein. Denn: Pasteurisierung ist beim klassischen Imkerhonig in Deutschland ohnehin nicht üblich.

c) Honig muss frei von honigfremden Stoffen sein

Wer „roh“ im Sinne von „direkt nach dem Schleudern, ungefiltert“ versteht, kollidiert mit Anlage 2 Abschnitt I HonigV. Honig muss demnach „soweit möglich“ frei von organischen und anorganischen honigfremden Stoffen sein. Ein Glas mit dicker Wachs- und Bienenteilschicht – wie es teilweise als US-„raw honey“ angeboten wird – ist auf dem deutschen Markt schlicht nicht verkehrsfähig.

d) Auch in der EU-Honigrichtlinie kein neuer Begriff

Während der Verhandlungen zur überarbeiteten EU-Honigrichtlinie wurde die Einführung des Begriffs „Rohhonig“ durchaus diskutiert. Am Ende wurde er jedoch bewusst nicht aufgenommen. Die Richtlinie setzt stattdessen andere Schwerpunkte. Sie bringt strengere Regeln für die Filtration und klarere Herkunftsangaben. Zudem erfolgt eine schärfere Einordnung von Honigen, denen Pollen signifikant entzogen wurden. Diese fallen künftig unter „Backhonig“.

4. Der Social-Media-Trend: vom Lebensmittel zur Identitätsfrage

Spätestens seit 2024 ist „Rohhonig“ auf TikTok und Instagram zu einem ausgeprägten Trend geworden. Reichweitenstarke Accounts inszenieren ihn nicht mehr nur als Lebensmittel, sondern als Lebenshaltung - Häufig flankiert von Rohmilch, „unverarbeiteter“ Ernährung und einer generellen Skepsis gegenüber industriell hergestellten Produkten.

Das Fachmagazin bienen&natur hat sich mit dieser Entwicklung kritisch auseinandergesetzt und sie als irreführende Werbung eingeordnet. Aus einem Produktbegriff wird so eine Art Glaubensbekenntnis – mit stark vereinfachten Botschaften über Industrie, Reinheit und Gesundheit.

Für uns Imker ist das gleich doppelt ärgerlich. Wir geraten unter Rechtfertigungsdruck, obwohl unser Honig ohnehin schonend behandelt ist. Unsere Kundschaft erwartet plötzlich einen „möglichst groben“ Honig. Gemeint ist etwas, das die Honigverordnung gar nicht zulässt und der Qualität schadet.

Honigbiene auf Honigwabe, Nahaufnahme, Imkerei, Biene sammelt Honig

5. Was ist dran an den gesundheitlichen Versprechen?

Viele „Rohhonig“-Beiträge berufen sich auf wissenschaftliche Befunde zu Enzymen, Polyphenolen, Flavonoiden und Pollenanteilen. Beispiele für Enzyme sind Diastase und Glucoseoxidase. Diese Inhaltsstoffe gibt es tatsächlich und sie sind hitze- sowie filterempfindlich. Studien – etwa zusammengefasst auf Healthline oder in Übersichtsarbeiten zur Honigverarbeitung – zeigen relevante Unterschiede zwischen Verarbeitungsstufen. Stark erhitzter und ultrafiltrierter Honig ist ärmer an bioaktiven Begleitstoffen als schonend behandelter Honig.

Hier liegt aber kein Unterschied zwischen „Rohhonig“ und normalen, regionalen „Imkerhonig“. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch zwischen Imkerhonig und stark industriell verarbeitetem Großhandelshonig. Wer heimischen Honig direkt vom Imker kauft, hat in aller Regel genau jene schonend behandelte Ware im Glas. Sinnvoller als das Etikett „roh“ sind daher rechtlich und fachlich tragfähige Hinweise. Beispiele sind: kalt geschleudert, schonend gesiebt, nicht erhitzt über 40 °C, regional, sortenrein. Diese Aussagen sind überprüfbar und lebensmittelrechtlich sauber. Sie beschreiben das, was viele Verbraucher mit „Rohhonig“ eigentlich meinen. 

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6. Fazit

„Rohhonig“ ist in Deutschland weder rechtlich zulässig noch fachlich notwendig. Heimischer Imkerhonig ist bereits ein schonend behandeltes Naturprodukt. Die Honigverordnung sorgt dafür, dass er das auch bleibt. Der Trendbegriff verspricht etwas, das guter Imkerhonig längst ist. Zugleich befeuert er eine Marketingdynamik, die Verunsicherung und falsche Erwartungen erzeugt. Die Thematik führt außerdem zu unnötiger Konkurrenz innerhalb der Imkerschaft.

Statt sich von einer Hashtag-Bewegung den Begriff diktieren zu lassen, lohnt es sich, das eigene Handwerk klar zu erklären: regional, schonend behandelt, transparent in der Verarbeitung. Das ist kein „Rohhonig“. Das ist einfach nur guter naturbelassener Imkerhonig.

Quellenverzeichnis

Zugriff auf alle Online-Quellen: Mai 2026.

1.       Deutscher Imkerbund e. V.: Rohhonig – eine legale Bezeichnung? Stellungnahme/Information für Imkerinnen und Imker. URL: https://deutscherimkerbund.de/ rohhonig -eine-legale-bezeichnung/.

2.       Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Verordnung über Honig (Honigverordnung – HonigV), insb. Anlage 1 Abschnitt II und Anlage 2 Abschnitt I. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/honigv_2004/.

3.       Europäische Union: Richtlinie (EU) 2024/1438 zur Änderung der Richtlinie 2001/110/EG über Honig, anwendbar ab 14. Juni 2026. Zusammenfassung u. a. EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/eu-labelling-rules-for-honey.html.

4.       Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 über die Information der Verbraucher über Lebensmittel (LMIV), Art. 7 Abs. 1c (Werbung mit Selbstverständlichkeiten). URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32011R1169.

5.       bienen&natur: Rohhonig als Social-Media-Trend: irreführende Werbung. URL: https://www.bienenundnatur.de/imkerpraxis/honig/ rohhonig -als-social-media-trend-irrefuehrende-werbung-1025.

6.       bienen&natur: Ab 2026 Pflicht: Herkunft von Honig muss auf Etikett. URL: https://www.bienenundnatur.de/imkerpraxis/honig/ab-2026-pflicht-herkunft-von-honig-muss-auf-etikett-1107.

7.       Deutsches Bienen-Journal: EU-Honigrichtlinie: Neuerungen im Überblick. URL: https://www.bienenjournal.de/news/meldungen/eu-honigrichtlinie-neuerungen-im-ueberblick/.

8.       Legal Tribune Online (LTO): Honigrecht: Wann darf sich Honig ‘Honig’ nennen? URL: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/honigrecht-eu-lebensmittelrecht-geschuetzte-bezeichnung-gepanschter-honig-reinheitsgebot.

9.       Eurofins: Änderungen in der Ursprungskennzeichnung von Honig. URL: https://www.eurofins.de/lebensmittel/food-news/food-testing-news/ursprungskennzeichnung-von-honig/.

10.   Healthline: Raw Honey vs. Regular Honey: Is There a Difference? URL: https://www.healthline.com/nutrition/raw-honey-vs-regular.

11.   Utopia.de: Roher Honig: Das ist der Unterschied zu anderen Honig-Sorten. URL: https://utopia.de/ratgeber/roher-honig-das-ist-der-unterschied-zu-anderen-honig-sorten_172089/.

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